Tageskarte Winter
Ihre Weltreise im Winter
Die ZOOM Erlebniswelt ist 365 Tage im Jahr geöffnet! Der Preis für die Tageskarte Winter gilt in der Zeit vom 01. November bis zum 14. März. Für die übrige Zeit erwerben Sie bitte eine Tageskarte Sommer.
Allgemeine Informationen finden Sie auf der Website der ZOOM Erlebniswelt, bitte beachten Sie die Öffnungszeiten.
Weitere Informationen
Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Buchung und Ihrem Besuch über tagesaktuelle Besonderheiten auf der Website der ZOOM Erlebniswelt unter Einschränkungen.
- Ausdruck nicht erforderlich: Entwertung des Barcodes über mobile Endgeräte an den Drehkreuzen im Eingangsbereich
- Berechtigung zum einmaligen Einlass innerhalb aktuell geltender Öffnungszeiten
- Ab Kaufdatum drei Jahre gültig, übertragbar in der jeweiligen Preis-Kategorie, nicht datumsgebunden, nicht kombinierbar mit weiteren Aktionen
- Gegen Zuzahlung kann die Tageskarte Winter in eine Tageskarte Sommer umgewandelt werden.
- Keine Erstattung bei Nichtnutzung innerhalb der gesetzlichen Frist
- Für eine mögliche Altersüberprüfung von Kindern (4 bis 12 Jahre), Schülern und Studenten halten Sie bitte einen Lichtbildnachweis bereit.
- Besucher mit Behinderungen zahlen den regulären Eintrittspreis und buchen ihre Tageskarte im Onlineshop. Sofern im Behindertenausweis ein „aG“, „B“ oder „H“ vermerkt ist, erhält eine Begleitperson freien Eintritt. Bitte buchen Sie für die Begleitperson keine kostenpflichtige Tageskarte, sondern wenden sich an Ihrem Besuchstag unter Vorlage des Schwerbehindertenausweises an unsere Mitarbeiter im Service Center.
- Der Tarif für Schüler*innen und Studierende gilt auch für Personen im Bundesfreiwilligendienst und freiwilligen Wehrdienst bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises.
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für den Besuch der ZOOM Erlebniswelt sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Onlineshops der ZOOM Erlebniswelt. Hinweise zum Datenschutz. Umsatzsteuerfrei gem. § 4 Nr. 8 bis 28 UStG und befreit von Rechnungsausstellung nach § 14 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 UStG.