Schnupperkurs Afrika Dschungelabenteuer

Anpacken bei Flusspferden, Schimpansen & Co.
Wie sieht der morgendliche Alltag bei den Schimpansen aus? Welches Futter fressen die Flusspferde? Und wie werden die Anlagen bei den Kattas gesäubert? Antworten auf all diese Fragen gibt es beim Schnupperkurs in dem Revier Afrika „ELE Dschungel Abenteuer“.
Helfen Sie mit, einige Anlagen zu reinigen und erfahren Sie neben der Arbeit spannende Geschichten über die Menschenaffen. Sie könnten auch die beliebten Erdmännchen besuchen und wenn es der Rasselbande passt, dürfen Sie die Erdmännchen auf der Anlage mit ihrer Lieblingsspeise verwöhnen.
Im Anschluss an den Schnupperkurs kann die Tour durch die ZOOM Erlebniswelt eigenständig fortgesetzt werden.
Haben Sie Fragen? Sie erreichen uns unter: info@zoom-erlebniswelt.de.
Weitere Informationen
Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Buchung und Ihrem Besuch über tagesaktuelle Besonderheiten auf der Website der ZOOM Erlebniswelt unter Einschränkungen.
- Der Preis gilt für maximal zwei Personen inkl. Tageseintritt am gebuchten Termin, bei Nichtnutzung keine Erstattung.
- Kein Widerrufsrecht, keine Stornierung oder Umbuchung möglich.
- Treffpunkt: 7:15 Uhr am Steinelefanten direkt vor dem Haupteingang der ZOOM Erlebniswelt.
- Begleitet wird der Kurs von Tierpflegern und Zoolotsen.
- Die Beschreibung der Tätigkeiten dient der Orientierung. Aus zoologischen Gründen behalten wir uns vor, Inhalte der Schnupperkurse kurzfristig anzupassen.
- Schwangere und Kinder unter 12 Jahren dürfen nicht am Schnupperkurs teilnehmen, unter 18 Jahren nur in Begleitung einer volljährigen Person.
- Die Mitnahme von Hunden ist nicht möglich.
1) Bitte beachten Sie das Merkblatt Hinweise und Regeln Schnupperkurse.
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für den Besuch der ZOOM Erlebniswelt sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Onlineshops der ZOOM Erlebniswelt. Hinweise zum Datenschutz. Umsatzsteuerfrei gem. § 4 Nr. 8 bis 28 UStG und befreit von Rechnungsausstellung nach § 14 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 UStG.