Ferien im Zoo

Willkommen beim tierischen Ferienspaß
Wer ein abwechslungsreiches Programm für Kinder in der Ferienzeit sucht, ist in der ZOOM Erlebniswelt genau richtig. Der Ferienspaß bietet viele Tage voller spannender Abenteuer für sechs bis zwölfjährige Zoofans in der Woche vom 25. bis 29.07. und/ oder 01. bis 05.08.2022.
· Spannende Erlebnisse in der Zooschule
· Besondere Expeditionen durch die Erlebniswelten
· Zahlreiche tierische Highlights wie z.B. Tierfütterungen
· Einmalige Einblicke hinter die Kulissen
· Spiele, Rätsel und Bastelaktionen
Haben Sie Fragen?
Sie erreichen uns unter veranstaltungen@zoom-erlebniswelt.de
Weitere Informationen
Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Buchung und über Ihrem Besuch über tagesaktuelle Besonderheiten und mögliche coronabedingte Einschränkungen auf der Website der ZOOM Erlebniswelt unter Aktuelle Infos.
· Teilnehmende Kinder von "Ferien im Zoo" benötigen täglich einen aktuellen negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden). Wir behalten uns vor, das Ferienprogramm an geänderte Richtlinien anzupassen.
· Preisangaben pro Kind und Woche (zwei Wochen Ferienspaß sind ebenfalls möglich, müssen aber jeweils separat gebucht werden)
· Im Angebot enthalten ist der Tageseintritt für die ZOOM Erlebniswelt, ein exklusives ZOOM T-Shirt für jedes Kind, Betreuung durch geschultes Personal sowie Verpflegung mit Snacks, Wasser, Tee und Mittagessen
· Flexible Ankunft zwischen 8:00 und 9:00 Uhr und Abholung zwischen 16:00 und 17:00 Uhr
· Gemeinsames Frühstück zwischen 8:00 und 9:00 Uhr (Selbstverpflegung)
· Keine Anwendung von Dauer- und Jahreskarten
· Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website unter Ferien im Zoo
1) Bitte beachten Sie die Hinweise zur Veröffentlichung von Foto- und Filmaufnahmen.
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für den Besuch der ZOOM Erlebniswelt sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Onlineshops der ZOOM Erlebniswelt. Hinweise zum Datenschutz. Umsatzsteuerfrei gem. § 4 Nr. 8 bis 28 UStG und befreit von Rechnungsausstellung nach § 14 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 UStG.