Streifzug Afrika
Mit unserem Zoolotsen in die atemberaubende Wildnis
Entdecken Sie die weitläufige Savannenlandschaft aus einem ganz neuen Blickwinkel.
Bei dem 90-minütigen Streifzug durch die Erlebniswelt Afrika durchqueren Sie die Gras-, Feucht- und Buschsavanne und lernen die tierischen Bewohner kennen. Sie erfahren mehr über seltene Tiere, die als Botschafter in der ZOOM Erlebniswelt leben. Lustige Geschichten aus dem Zooalltag und Kuriositäten aus dem Tierreich erwarten Sie. Als besonderes Highlight erleben Sie eine Tierfütterung vom Besucherweg aus.
Im Anschluss an die Führung können Sie Ihre Tour durch die ZOOM Erlebniswelt eigenständig fortsetzen.
Haben Sie Fragen? Sie erreichen uns unter veranstaltungen@zoom-erlebniswelt.de
ACHTUNG: Preis pro Person ohne Tageseintritt. Eine Tageseintrittskarte ist zusätzlich online zu buchen, falls Sie keine Dauer- oder Jahreskarte besitzen.
Weitere Informationen
Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Buchung und Ihrem Besuch über tagesaktuelle Besonderheiten auf der Website der ZOOM Erlebniswelt unter Einschränkungen.
- Streifzüge durch die Erlebniswelten finden in Gruppen mit bis zu 20 Teilnehmern statt.
- Sollte die Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen nicht erreicht sein, erfolgt eine Information per E-Mail bis 4 Tage vor Veranstaltungsbeginn.
- Bitte bringen Sie Ihr Ticket für den Streifzug mit.
- Treffpunkt: jeweils 10 Minuten vor Start der Tour am Treffpunkt in der ZOOM Erlebniswelt; bei Verspätung ist eine Teilnahme nicht mehr möglich. Der Treffpunkt befindet sich hinter dem Service Center auf der linken Seite.
- ACHTUNG: Preis pro Person ohne Tageseintritt. Eine Tageseintrittskarte ist zusätzlich online zu buchen, falls Sie keine Dauer- oder Jahreskarte besitzen.
- Hunde dürfen nur nach vorheriger Absprache an der Führung teilnehmen.
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für den Besuch der ZOOM Erlebniswelt sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Onlineshops der ZOOM Erlebniswelt. Hinweise zum Datenschutz. Umsatzsteuerfrei gem. § 4 Nr. 8 bis 28 UStG und befreit von Rechnungsausstellung nach § 14 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 UStG.